318. Dienstagabend-Fortbildung am 03.09.2024

Referent: Priv.-Doz. Dr. Peter Schmidt, M.Sc.
Thema: „Mundgesundheit und zahnmedizinische Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen - Ein Einblick“

Bescheinigung: Eine Teilnahmebescheinigung erhalten Sie, wenn Sie innerhalb von vier Wochen nach Erst-Veröffentlichung des Streams die Ergebnisse des entsprechenden Online-Fragebogens zu mindestens zwei Dritteln richtig beantwortet und Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse angegeben haben.

Die Bearbeitung der Fragebögen und der E-Mail-Versand der Teilnahmebescheinigungen erfolgen innerhalb von vier Wochen nach Eingang über das Referat Zahnärztliche Fort- und Weiterbildung.

Anmerkung: Wir bemühen uns um eine geschlechtergerechte Sprache. Im Interesse einer besseren Lesbarkeit wird auf eine durchgängige weibliche, männliche oder diverse Formulierung verzichtet. Die Personenbezeichnungen beziehen sich auf Menschen jeglicher Geschlechtsidentität. Dessen ungeachtet gelten die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

1. Das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (auch als UN-Behindertenrechtskonvention, BRK bekannt) wurde im Jahr 2006 von der UNO-Generalversammlung verabschiedet und trat im Jahr 2008 in Kraft. Mehr als 170 Staaten haben den Vertrag durch Ratifizierung, Beitritt (accession) oder (im Fall der EU) durch formale Bestätigung (formal confirmation) als abgeschlossenen völkerrechtlichen Vertrag anerkannt. Welche der nachfolgenden Aussagen ist falsch? Bitte kreuzen Sie diese an.
2. Die zahnärztliche Therapie bei Personen mit Behinderung ist im Wachzustand nur erfolgreich, wenn bestimmte Aspekte der Kommunikation und Verhaltensführung beachtet werden. Hierfür wird besonders die Anwendung der Tell-Show-Show-Feel-Do-Technik empfohlen. Für welche der nachfolgend aufgeführten Personengruppen eignet sich die oben genannte Technik nicht? Bitte kreuzen Sie diese Personengruppe an.
3. Bei sehr vielen Patienten und Patientinnen mit geistiger Behinderung wird zusätzlich die Diagnose „Epilepsie“ gestellt. Eine Anfallsfreiheit dieser Patienten kann in der Regel, d.h. in ca. 60-80 % der Fälle mit einem Präparat aus einer der nachfolgend aufgeführten Medikamentengruppen erreicht werden. Bitte kreuzen Sie die richtige Medikamentengruppe an.
4. Bei Menschen mit Down-Syndrom können verschiedenen intraorale Veränderungen auftreten. Eine der nachfolgend aufgeführten Symptome ist nicht typisch für das Down-Syndrom. Bitte kreuzen Sie dieses an.
5. Ein 11jähriges Mädchen mit Rett-Syndrom ist Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Ihre Zahnärztin hat ein hohes Kariesrisiko bei ihr diagnostiziert. Welche präventiven Leistungen kann sie bei diesem Mädchen im Rahmen der IP-Positionen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse erbringen? Bitte kreuzen die Aussage an, die falsch ist.
6. Dem 11jährigen Mädchen mit Rett-Syndrom wurde außerdem ein Pflegegrad zuerkannt. Welche weiteren präventiven Leistungen kann die Zahnärztin bei diesem Mädchen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse auf Grund des Paragraphen 22a des SGB V erbringen? Bitte kreuzen Sie die Aussage mit der Kombination an, die richtig ist.
7. Für einige Personen mit Behinderung (z.B. bei Vorliegen einer ausgeprägten Cerebralparese) besteht ein erhöhtes Risiko, zu stürzen und dabei ein Frontzahntrauma zu erleiden. Welche der nachfolgenden Aussagen im Zusammenhang mit der endodontischen Therapie eines Frontzahntraumas bei dieser Patientengruppe ist falsch? Bitte kreuzen Sie diese an.
Bitte rechnen Sie 9 plus 6.